So kann man mit uns abrechnen
- Das Kennenlerngespräch ist kostenlos
- Unser Stundensatz beträgt 32-35€
- Bei Wochenenden und Feiertagen wird ein Aufpreis von 50% pro Stunde angerechnet.
Als anerkannte Alltagsbegleiterin können wir bei einem vorhandenen Pflegegrad direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Ab einem Pflegegrad 1 kann die Entlastungsleistungen geltend gemacht werden. Ab einen Pflegegrad 2 kann man zusätzlich die Verhinderungspflege beantragen.
- Ist kein Pflegegrad vorhanden, muss privat abgerechnet werden.
- Beide Arten der Abrechnung können kombiniert werden.
Die Abrechnung erfolgt immer gegen Ende des Monats.
Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen auf der Rechnung, da die Pflege ab Pflegegrad 1 von der Umsatzsteuer befreit ist.
Gerne unterstützen wir Sie dabei den Antrag bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Sie haben Fragen, Wünsche oder Anregungen?
Gemeinsam wollen wir Sie in Ihrer persönlichen und individuellen Lebenssituation beraten, unterstützen und entlasten.